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Neuordnung der Sportversicherung zum 1. Januar 2024

Der BSB hat gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler, der Himmelseher Sportversicherung, intensiv den Inhalt und den Umfang des Sportversicherungsvertrages geprüft. Als Ergebnis sind zum 1.1.2024 ohne Mehrbeitrag signifikante Verbesserungen und Erweiterungen in Kraft getreten, die mit der ARAG Sportversicherung langfristig gesichert wurden

Kai Bockelmann, CEO von Himmelseher Sportversicherung, sagt: „In der aktuell anspruchsvollen Lage des (Rück-)Versicherungsmarktes, die von verschiedenen geopolitischen Krisen und Inflation beeinflusst ist, ist es nicht selbstverständlich, den Versicherungsschutz insgesamt und in Teilen signifikant auszuweiten, ohne dass die Vereinsmitglieder hierfür mehr bezahlen müssen. Umso mehr freut es uns, dieses positive Ergebnis in unseren Verhandlungen mit der ARAG für den Sport im BSB Freiburg erreicht zu haben.“

Christian Vogée, Sprecher des Vorstandes der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG erklärt: „Als führender Versicherer im Amateursport in Deutschland freut es uns besonders, die langjährige Partnerschaft mit dem Badischen Sportbund Freiburg fortzusetzen. Mit dem neuen leistungsstarken Sportversicherungsvertrag leisten wir gerne auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Absicherung des organisierten Sport in Baden.“

Keine Prämienerhöhung bei verbesserten Leistungen

Auch Gundolf Fleischer, Präsident des BSB, ist mit dem Ergebnis der Gespräche sehr zufrieden: „Ein herzlicher Dank geht an unsere Präsidiumsmitglieder Manfred Kuner und Ole Müller sowie Geschäftsführer Joachim Spägele für das mehrere Monate dauernden Diskussionsprozess mit Himmelseher und ARAG. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig für unsere Vereine und Verbände, dass sich die Prämie in den nächsten Jahren nicht erhöhen wird. Und dies bei zum Teil deutlich verbesserten Leistungen.“ 

Der Sportversicherungsvertrag über die ARAG Sportversicherung stellt eine bedeutende Serviceleistung des BSB dar, die seinen Mitgliedsorganisationen, den ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie den Vereinsmitgliedern, zugutekommt. Das Ziel besteht darin, einen angemessen umfassenden, zeitgemäßen und praxisorientierten Versicherungsschutz bereitzustellen. Dabei wird gleichzeitig darauf geachtet, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung weiterhin finanziell vertretbar bleibt.

Die nachfolgend aufgeführten zentralen Verbesserungen und Erweiterungen sind ab dem 01.01.2024 gültig:

Die Versicherungssummen in der Sport-Unfallversicherung wurden erhöht. Im Todesfall beträgt die Leistung 7.500 Euro statt bisher 5.000 Euro und erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Kind um 2.500 Euro (bisher 1.500 Euro). Die Übergangsleistung nach neun Monaten und nach zwölf Monaten beträgt jeweils 2.500 Euro (bisher jeweils 2.000 Euro). Weiterhin wurde der Bedingungsumfang erweitert, beispielsweise wurden die Meldefristen bei der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen auf bis zu 36 Monate verlängert.  

In der Sport-Haftpflichtversicherung wurde die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser von bisher 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro erhöht; die Deckungssumme bei Verlust fremder Schlüssel wurde auf 10.000 Euro (bisher 2.600 Euro) erhöht. Der Versicherungsschutz für Umweltschäden wurde um die gesetzliche Haftpflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz erweitert. Auch der Einsatz von Drohnen (bis 4 kg) durch den Verein sowie der Betrieb von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf eigenen und fremden Grundstücken ist künftig vom Versicherungsschutz umfasst.

In der Sport-Rechtsschutzversicherung wurde als neuer Baustein der sogenannte Opfer-Rechtsschutz aufgenommen, um Kostenersatz als Nebenkläger als Opfer von Gewaltstraftaten zu erlangen. Die Nebenklage vor Gericht ermöglicht es einem Geschädigten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen, insbesondere wenn er durch eine Straftat persönlich geschädigt wurde. Weiterhin kann der Rechtsschutzversicherer ARAG SE mit der Auswahl des Anwaltes beauftragt werden, damit der vereinbarte Selbstbehalt nicht angerechnet wird.

In der Vertrauensschadenversicherung sind Schäden versichert, die bei schuldhaften, auf Vorsatz beruhenden Handlungen vereinsintern entstehen (z.B. „der Griff in die Kasse“). Die Versicherungssummen bei „Vorsatz“ betragen für Fachverbände 60.000 Euro (bisher 55.000 Euro), für übergeordnete Organisationen (zum Beispiel Sportkreise) 30.000 Euro (bisher 27.500 Euro) und für Vereine 20.000 Euro (bisher 15.000 Euro). Bei der Verwahrung von Vereinsgeldern in Gebäuden ist u.a. darüber hinaus der besonders schwere Diebstahl der Gelder versichert. Auch hier wurden die Versicherungssummen erhöht.

Weitere Verbesserungen sind:

  • Bauvorhaben sind im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung mit einer Bausumme von bis zu 500.000 Euro statt bisher 400.000 Euro versichert.
     
  • Die Deckungssumme in der Umwelt-Haftpflichtversicherung wird von 3 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro erhöht.
     
  • In der Krankenversicherung sind Schäden bei Rettungsmaßnahmen künftig versichert.
     
  • In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beträgt die Versicherungssumme künftig 50.000 Euro statt 35.000 Euro je Verstoß, je Organisation im Versicherungsjahr 100.000 Euro statt 70.000 Euro.

Eine vollständige Übersicht über die Verbesserungen des Versicherungsumfangs ab dem 01.01.2024 finden Siehier...

Die neusten Merkblätter zur Sportversicherung finden Sie hier..

Das Versicherungsbüro beim BSB steht Ihnen gerne jederzeit bei Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung.

Versicherungsbüro beim Sportbund Freiburg e.V.
Wirthstr. 7
79110 Freiburg
Telefon: (0761) 1 52 71 0                                         
E-Mail: vsbfreiburg@ARAG-Sport.de
Internet: www.ARAG-Sport.de