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Erste Schutzschild-Verleihung in Pfullendorf

Der Turnverein 1860 Pfullendorf erhält als erster Sportverein das Banner „Schutzschild im und für den Sport“ durch den Badischen Sportbund Freiburg e. V. überreicht.

Etwa drei Marathon-Strecken liegen zwischen der Geschäftsstelle des Badischen Sportbundes mit Sitz in Freiburg-Landwasser und dem Rathaus in Pfullendorf, dem wohl östlichsten Eck des BSB-Verbandsgebietes. Gerade einmal sechs Tage dauerte es zwischen der Veröffentlichung der Ausschreibung des Schutzschild-Banners und der Einreichung des Antrags durch den Turnverein 1860 Pfullendorf.

Grund dafür: Der Turnverein mit über 1300 Mitgliedern beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Thema Präventionsarbeit. Bereits im Jahr 2019 haben sich die jetzigen Ansprechpersonen zum Kinderschutz, Stephanie Grießhaber und Heike Müller, auf den Weg gemacht und eine Schulung des Landkreises Sigmaringen besucht. Ziel war die Entwicklung eines gelebten Präventions- und Schutzkonzepts, welches zudem zur Verleihung des Qualitätssiegels „Kinderschutz Na klar!“ durch den Landkreis führte. Rückendeckung gab es von Anfang an durch Gerda Gebert, der Vorsitzenden des Turnvereins. Etwa 500 Kinder sind im Verein aktiv und sollen geschützt werden. Doch nicht nur das! Mit den Maßnahmen möchten die Vereinsverantwortlichen „den Ehrenamtlichen Sicherheit geben“, so Grießhaber.

Schutzschild-Übergabe durch BSB-Präsident Fleischer

Mitte Januar durfte der Verein im Rathaus-Saal nunmehr die Acrylglasscheibe mit dem Schriftzug „Schutzschild im und für den Sport“ in Empfang nehmen. Ralph Gerster, Bürgermeister der Stadt Pfullendorf, machte den Aufschlag und lobte den zweitgrößten Sportverein Pfullendorfs. Aus Dankbarkeit und in Anerkennung der geleisteten Arbeit des Sportvereins überreichte BSB-Präsident Gundolf Fleischer der Vereinsvorsitzenden Gebert die Auszeichnung. Fleischer betonte dabei die Vorbildrolle, welche dem Turnverein Pfullendorf als erstem Antragsteller gegenüber den weiteren BSB-Mitgliedsvereinen entgegenkommt. Die Vorsitzende unterstrich die Bedeutung der Thematik und gab das Lob direkt an die beiden engagierten Ansprechpersonen weiter. Insgesamt acht der neun Anforderungen erfüllt der Turnverein bereits.

Fünf Mindestanforderungen für die erstmalige Beantragung erforderlich

Für die erstmalige Beantragung des Schutzschilds gilt es fünf Mindestanforderungen umzusetzen. Dazu zählen die Positionierung des Vorstands zur Umsetzung eines aktiven Kinderschutzes, die Benennung von Ansprechpersonen, Qualifizierung der Verantwortlichen, die Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen und des Ehrenkodex sowie die Erstellung individueller Verhaltensregeln.

Nach Sportbund-interner Prüfung wird das Schutzschild-Banner für zwei Jahre vergeben. Mit der Antragsbewilligung sind in den darauffolgenden zwei bis vier Jahren zwei weitere Schritte geplant. So sind die teilnehmenden Sportvereine durch die ergänzenden Maßnahmen I (Qualifizierung und Satzung/Ordnung) und die ergänzenden Maßnahmen II (Qualifizierung und Entwicklung einer Interventionsplans) in einen Schutzprozess gebunden.

Bürokratiemonster, Eintagsfliege oder Wertschätzung?

Mit dem Schutzschild im und für den Sport möchte der BSB den gelebten Schutzprozess im Sport sichtbar machen. Die Sportvereine werden auf diesem Weg vom Sportbund unterstützt. „Wir möchten die Risiken und Möglichkeiten eines Sportvereins in Bezug auf das gesamtgesellschaftliche Thema ‚Schutz vor Gewalt‘ in den Fokus rücken. Uns ist wichtig, dass sich die Ehrenamtlichen dabei verstanden und wertgeschätzt fühlen“, so Marcel Drayer, Projektleiter und Bildungsreferent beim Badischen Sportbund Freiburg. Der Schutz der Mitglieder sollte dabei weder Bürokratiemonster noch Eintagsfliege sein. „Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist immer mit einer Gradwanderung verbunden“, so Gundolf Fleischer weiter. „Einerseits dürfe man die Anforderungen nicht so hoch ansetzen, dass sie für die Vereinsverantwortlichen nur schwer umsetzbar ist, andererseits müsse man sich aber auch immer fragen, ob man mit den aktuell vorliegenden Ressourcen genug getan hat. Prävention kann nur dann gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen und der Prozess vor Ort gelebt und wertgeschätzt wird.“  

Schutzkonzept-Pflicht oder doch nur eine Empfehlung?

Derzeitig gibt es noch keine bundesweit einheitliche Verpflichtung Sportvereinen gegenüber ein Schutzkonzept zu entwickeln. Zwar gelten in den Stadt- und Landkreisen verschiedene Anforderungen (Vereinbarungen nach dem §72a), welche u. U. Auswirkungen auf die Förderung der Jugendarbeit im Sportverein haben und stellenweise zu Qualitätssiegeln führen können. Mit dem Schutzschild im und für den Sport möchte der BSB in seinem Verbandsgebiet eine einheitliche Linie einführen – in allen 18 Stadt- und Landkreisen gelten die gleichen Anforderungen. Nun ist es den mehr als 3000 Sportvereinen überlassen einen Antrag zu stellen.

Neben dem Antrag des Turnvereins Pfullendorf liegen dem Badischen Sportbund weitere Anträge vor, die in der kommenden Zeit verliehen werden sollen.

Rückfragen? 

Marcel Drayer 
Bildungsreferent | Projektleiter "Schutzschild im und für den Sport"

kinderschutz@bsj-freiburg.de
+49 761 15246-37

Fotos: Marcel Drayer